Beförderungs- und Reisebedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Bei der Buchung einer Personenbeförderung unter Nutzung von Köppen GmbH gelten für die Erbringung der Personenbeförderung durch den zur Beförderung Verpflichteten (im Folgenden „ANBIETER“) gegenüber dem zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung Berechtigten (im Folgenden „NUTZER“) und den Vertragsschluss zwischen ANBIETER und NUTZER darüber die folgenden Bedingungen:

  • 1 Besondere Buchungsdetails

Der NUTZER wird darauf hingewiesen, dass er dem ANBIETER bestimmte Buchungsdetails über Köppen GmbH angeben muss, da sonst das Recht zur Beförderungsverweigerung besteht. Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:

  • Anzahl der zu befördernden Personen,
  • Anzahl der zu transportierenden Gepäckstücke,
  • Sperrgepäck, wie z.B. Ski- oder Golfgepäck,
  • Anzahl und Gewicht der zu befördernden Kinder. Kinder bis zum 12. Geburtstag oder einer Körpergröße von bis zu 150 cm müssen aufgrund verkehrsrechtlicher Vorschriften auf einem amtlich genehmigten Kindersitz gesichert werden,
  • Gemäß der Taxitarifordnung müssen Nutzer, die mit Babys reisen, Babyschalen der Gruppe 0 bzw. 0+ selber mitbringen.

Kindersitze werden basierend auf den obigen Angaben vom ANBIETER mitgeführt.

  • 2 Ablauf der Vermittlung und der Beförderung

(1) Der NUTZER hat sich nach Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort einzufinden.

(2) Buchungsänderungen sind dem ANBIETER unverzüglich über Köppen GmbH mitzuteilen. Bei verspätet mitgeteilten Umbuchungen entstehen zusätzliche Kosten (siehe § 4.1).

(3) Sollte der ANBIETER aufgrund von höherer Gewalt verhindert sein, die gebuchte Fahrt vorzunehmen, behält sich der ANBIETER das Recht vor den Transport durch einen Ersatzfahrer und ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug durchzuführen.

  • 3 Preise, Entgelte und Zahlungsbedingungen

(1) Soweit es sich um die Entgelte für Beförderungsleistungen eines Taxi-Unternehmens handelt, bildet die jeweils gesetzlich gültige Taxitarifordnung die Berechnungsgrundlage für das Entgelt der Beförderungsleistung durch den ANBIETER. Das Entgelt richtet sich im entsprechenden Geltungsbereich der Taxitarifordnung nach der Höhe des Taxameters und weiteren Zuschlägen gemäß der Taxitarifordnung.

(2) Soweit es sich um die Entgelte für Beförderungsleistungen eines Mietwagen-Unternehmens handelt, verpflichtet sich der ANBIETER, durch Annahme der Beförderungsleistung auf Köppen GmbH zu dem dort angebotenen Preis die Fahrt durchzuführen. Der dort angegebene Preis beruht auf der seitens des ANBIETERs hinterlegten Preislogik und versteht sich als Fixpreis, in dem alle anderen evtl. anfallenden Gebühren enthalten sind (insb. jegliche Gebühre wie Parken, Maut, gewährte Wartezeit, etc.).

(3) Durch den Fixpreis sind NUTZER-verursachte Kosten nicht abgedeckt, die durch Routenänderung von NUTZER (insb. Verlängerung der Fahrstrecke), zusätzlich Wartezeit und sonstige Extras entstehen, wie z.B. zusätzliche Parkgebühren, zusätzliches Gepäck und Vias (zusätzliche Abholungen/Stopps auf dem Weg). Bei Buchungsänderungen nach den definierten Fristen entstehen ggf. zusätzliche Kosten (insb. bei Routenänderungen, Vias und Abholzeitänderungen; siehe Ziffer 4.2).

  • 4 Störungen der Beförderungsverträge und deren Folgen
  • 4.1 Stornierung und Umbuchung der Fahrt durch den NUTZER

(1) Bei Taxiunternehmen als ANBIETER ist eine Stornierung oder Umbuchung der Fahrt seitens des NUTZERS bis zum geplanten Abfahrtszeitpunkt kostenfrei möglich. Danach sind Stornierung und Umbuchung nicht mehr möglich und es wird eine Nichterscheinen-Gebühr laut Taxitarifordnung berechnet.

(2) Bei Stornierung und Umbuchung der Fahrt bei Mietwagenunternehmen wird zwischen der Stornofrist und der Umbuchungsfrist unterschieden:

(2a) Die Stornofrist liegt bei Standardbuchungen 3 Stunden vor geplanten Abfahrtszeitpunkt. Vor der Stornofrist kann kostenfrei storniert werden. Nach Verstreichen der Stornofrist wird bei Stornierung der volle Fahrpreis berechnet.

(2b) Die Umbuchungsfrist liegt bei Standardbuchungen 3 Stunden vor geplanten Abfahrtszeitpunkt. Vor der Umbuchungsfrist kann kostenfrei umgebucht werden. Nach Verstreichen der Umbuchungsfrist können keine änderungen der Buchung mehr vorgenommen werden und der volle Fahrpreis wird berechnet.

(3) Bei Umbuchung der Fahrt, egal ob vor oder nach oben genannter Fristen, wird ggf. der Fahrpreis neu berechnet und ein neuer ANBIETER bestimmt. Dies hängt ab von der Umbuchung und von der Verfügbarkeit des ANBIETERs. Der NUTZER wird über etwaige änderungen bei der Umbuchung sofort benachrichtigt.

(4) Für änderungen der Fahrtzeit aufgrund von Verspätung von Flugzeug, Bus oder Bahn werden keine Extrakosten berechnet. Der NUTZER hat diese Verspätung dem ANBIETER unverzüglich mitzuteilen.

  • 4.2 Zuspätkommen und Nichterscheinen des NUTZERS

(1) Der NUTZER muss sich beim Fahrer melden, wenn er zu spät kommt.

(2) Handelt es sich beim ANBIETER um ein Taxiunternehmen werden dem NUTZER Gebühren für Wartezeit und Nichterscheinen gemäß der geltenden Taxitarifordnung erhoben. So wird z.B. bei Nichterscheinen pauschal die Einschaltgebühr plus 15 Minuten Wartezeit berechnet.

(3) Handelt es sich beim ANBIETER um ein Mietwagenunternehmen, werden nach dem Verstreichen der im Fahrpreis enthaltenen Wartezeit (diese ist abhängig von Abholort und Buchungsklasse) die vom ANBIETER veranschlagten Wartezeitkosten berechnet. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung kann der ANBIETER dem NUTZER die Fahrt voll berechnen.

  • 4.3 Ausnahmesituationen

(1) Bei einem unabwendbaren Ereignis (z.B. Fahrzeug bleibt stehen, etc.) behält sich der ANBIETER das Recht vor, das nächstbeste Ersatzfahrzeug einzusetzen. Hier kann es auch dazu kommen, dass Buchungsklassen nicht immer eingehalten werden können (z.B. Taxi anstatt Business Class).

(2) In diesen Ausnahmesituationen behält sich der ANBIETER auch das Recht vor, Aufträge zu stornieren. Etwaige bereits bezahlte Kosten werden zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.

  • 5 Haftung

(1) Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des ANBIETERS wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen:

Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des ANBIETERS auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ANBIETER jedoch nur, wenn er eine Pflicht verletzt hat, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags, insbesondere eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien wirtschaftlich angemessene Nutzung der Buchungsplattform, überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der NUTZER vertrauen darf.

(2) Die soeben genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Geschäfts- und Reisebedingungen

  1. Anmeldung / Reisebestätigung
    Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss
    des Reisevertrages / Gruppenarrangement verbindlich an.
    Dieses kann schriftlich, telefonisch oder auch mündlich geschehen.
    Für uns wird der Reisevertrag erst verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung bzw. das Angebot und den Preis, schriftlich mitteilen. Durch Bestätigung mit Ihrer Unterschrift, wird der Vertrag bei uns als feste Buchung registriert.
  2. Bezahlung
    Bei Einzahlungen von Mehrtagesfahrten -wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises gefordert.
    Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin. erfolgen.
    Bei Gruppenreservierungen muss nach Erhalt der Proforma -Rechnung eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises geleistet werden.
    Die Restzahlung erfolgt nach durchgeführter Fahrt nach Rechnungslegung.
  3. Reiserücktritt des Kunden
    Mehrtagesfahrten TagesfahrtenBis 42 Tage keine Stornokosten keine Stornokosten
    ab 35. Tag 10 % des Reisepreises keine Stornokosten
    ab 28. Tag 25 % des Reisepreises 10 % des Reisepreises
    ab 14. Tag 45 % des Reisepreises 25 % des Reisepreises
    ab 7. Tag 75 % des Reisepreises 50 % des Reisepreises
    ab 3. Tag 100 % des Reisepreises 90 % des ReisepreisesBei Stornierung am Tage der Reise oder bei Nichterscheinen zur angegebenen Abfahrtszeit sind wir berechtigt den vollen Reisepreis einzubehalten.
    Bei Stornierungen von Opern- und Musicalreisen muss ab 2 Monate vor  Reisebeginn der volle Eintrittspreis gezahlt werden.
    Rückzahlungen können nur erfolgen, wenn die Kartenagentur die Stornierung anerkennt oder die Karten vor Ort weiter verkauft werden können.
  4. Unsere Leistungen
    Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung laut unserer Ausschreibungen.
    Nach Vertragsabschluß der Gruppenarrangements können wir eine Veränderung der Prospektangaben vornehmen, über die wir die Vertragspartner selbstverständlich informieren. Im Gegenzug können Sonderwünsche oder neue Vereinbarungen vom Vertragspartner noch eingearbeitet werden, solange keine Mehrkosten im Arrangementpreis entstehen.
  5. Erhöhung des Reisepreises
    Der Reiseveranstalter ist berechtigt bei vertraglichen Gruppenarrangement, eine Erhöhung des Arrangementpreises zu berechnen, wenn eine Minderung der angegebenen Teilnehmerzahl erfolgt ist.
  6. Kündigung infolge höherer Gewalt
    Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließungen), Krieg, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile den abgeschlossenen Vertrag zu kündigen.Essen, den 01.01.2022

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